Schulzahnarzt
Gemäss Verordnung über die Schul- und Volkszahnpflege sind die Zähne der Schülerinnen und Schüler mindestens einmal im Jahr durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt zu untersuchen. Die Untersuchung ist obligatorisch. Die Schulgemeinde trägt die Kosten.
Schulzahnpflege ist Vorbeugung, Aufklärung und Behandlung
Die Schulzahnpflege beinhaltet vorbeugende Massnahmen gegen den Gebisszerfall bei Schülern, die regelmässige Aufklärung von Eltern und Schülern über die zweckmässige Ernährung und Mundpflege, sowie die regelmässige zahnärztliche Untersuchung und Behandlung der Schüler.
Wahl zwischen Schulzahnarzt und Privatzahnarzt
Die Schulgemeinde beauftragt jährlich ihre Vertragszahnärzte mit der Untersuchung der Kinder der Primarstufe und der Sekundarstufe. Eltern können wählen, ob sie für ihr Kind die Untersuchung beim Schulzahnarzt oder beim Privatzahnarzt durchführen lassen möchten.
Untersuchung beim Schulzahnarzt ist kostenlos
Die Kosten für die Reihenuntersuchung beim Schulzahnarzt (mit Sonde, ohne Röntgenbilder) werden von der Schulgemeinde getragen. Die Kosten für private Kontrollen werden von den Eltern getragen.
Finanzielle Unterstützung für weitere Behandlungen ist möglich
Die systematische Behandlung kann von der Schulgemeinde finanziell unterstützt werden. Die Beiträge richten sich nach steuerbarem Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten. Über weitere Einzelheiten gibt die Schulverwaltung Auskunft.