Schulqualität
Der Bildungsrat definiert das Ideal
Gemessen wird die Schule an Qualitätsansprüchen, die auf dem vom Bildungsrat in einer Erprobungsfassung verabschiedeten «Handbuch Schulqualität» basieren. Die Qualitätsansprüche sind Anspruchs- oder Idealnormen, welche weit über Vorschriften und Mindestnormen hinausgehen. Sie umschreiben Aspekte einer hohen Schulqualität, nach welcher die Schule strebt. Eine durchschnittliche Schule wird also nur einzelne Qualitätsansprüche erfüllen.
Schulpflege und Schulen sichern die Qualität
Die Schulen und die Schulpflegen sind für die Qualitätssicherung verantwortlich, so steht es wörtlich im Volksschulgesetz. Im Kanton Zürich werden Schulen alle vier Jahre durch externe Fachpersonen evaluiert. Der Umgang mit den Evaluationsergebnissen liegt in der Verantwortung der Schulpflege und der Schule.
Fachstelle für Schulbeurteilung evaluiert die Schulen
Im Rahmen einer externen Schulevaluation stellt die Fachstelle für Schulbeurteilung der «Innensicht der Schule» (Selbstevaluation, Stärken-/Schwächen-Analyse, Standortbestimmung etc.) eine unabhängige «Aussensicht» gegenüber. Sie dient als Unterstützung und Ergänzung oder als Korrektiv. Aus ihr können sich wichtige Impulse für die Weiterentwicklung und kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Schulen ergeben.
Die Schulen entwickeln einen Massnahmenplan
Die Schule legt auf der Grundlage der Beurteilungsergebnisse Massnahmen zur Weiterentwicklung fest. Nach der Genehmigung durch die Schulpflege informiert die Schulleitung die Fachstelle über diese Massnahmen. Die Massnahmenplanung ist vier Monate nach Erhalt des Evaluationsberichtes bei der Fachstelle einzureichen.
Der Kreis schliesst sich nach vier Jahren
Dieser Massnahmenplan bildet zusammen mit dem Evaluationsbericht eine Grundlage zur Vorbereitung des Evaluationsteams auf die nächste Evaluation in vier Jahren. Im Rahmen dieser Folgeevaluation wird die entsprechende Qualitätsweiterentwicklung beurteilt.