Themenindex der Musikschule
Abmeldung
Der Austritt ist nur auf Ende des Herbst- oder Frühlingssemesters möglich. Abmeldungen sind bis 31. Mai bzw. 30. November schriftlich an das Sekretariat der Musikschule Volketswil zu richten. Andernfalls bleibt die Einteilung und Kostenpflicht für ein weiteres Semester bestehen. Abmeldeformulare sind unter Downloads zu finden.
Absenzen Instrumentalunterricht
Schülerinnen / Schüler
Voraussehbare Absenzen sind der Lehrperson sofort zu melden. Die versäumten Lektionen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. Bei Stundenausfällen (Erkrankung/Unfall) erfolgt eine Gutschrift auf Rechnung des folgenden Semesters ab der 4. Woche. Der Schulleitung ist ein Arztzeugnis zuzustellen. Bei Ausfällen wegen Militärdienstes wird der entsprechende Betrag zurückerstattet. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.
Lehrpersonen
Andere Absenzen als Krankheit/Unfall des Lehrers werden vor- oder nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt wie bei Krankheit/Unfall eine Gutschrift auf Rechnung des nächsten Semesters.
Bei besonderen Gelegenheiten können Einzellektionen durch gemeinsame Proben ersetzt werden.
Ausbildungsrabatt
Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Altersjahr können gegen Einreichung einer Ausbildungsbescheinigung den Unterricht zum gleichen Tarif wie bis zum 20. Altersjahr besuchen. Diese ist unaufgefordert zu Beginn jedes Semesters dem Musikschulsekretariat einzureichen.
Ausbildungsweg
Beginn mit der musikalischen Frühausbildung (MFA) im Kindergarten und der musikalischen Grundausbildung (MGA) während den ersten beiden Schuljahren als Schulfach.
Anschliessend je nach Instrument auch schon früher, kann mit dem Instrumental- Unterricht begonnen werden. Als Alternative, als Vorstufe oder als Ergänzung zum Instrumentalunterricht besteht auch die Möglichkeit den Jugendchor zu besuchen.
Nach 1 -2 Jahren Instrumentalunterricht können die Schülerinnen und Schüler in Zusammenspielformationen mitwirken.
Ausschluss
In begründeten Fällen kann eine Schülerin oder ein Schüler vom Musikunterricht durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innert 14 Tagen beim Leiter Bildung schriftlich Beschwerde erhoben werden.
Band Workshop
Für Gesangs- und Instrumentalschüler besteht die Möglichkeit an einem Band Workshop Projekt teilzunehmen.
Familienrabatt
Wenn pro Familie zwei und mehr Unterrichtsfächer belegt werden, wird vom zweiten Kind / Fach an ein Familienrabatt gewährt.
- Für das zweite Kind / Fach: 10% des Schulgeldes
- Für das dritte Kind / Fach: 15% des Schulgeldes
- Für jedes weitere Kind / Fach: 20% des Schulgeldes
- Erwachsene sind nicht Rabatt berechtigt
Ein von einem erwachsenen Familienmitglied belegtes Fach gilt als Erstfach.
Ferien und Unterrichtsausfall
Die Ferienreglung der Volksschule gilt grundsätzlich auch für den Musikunterricht. In der ersten Woche nach den Sommerferien werden die Stundenpläne erstellt und ist unterrichtsfrei.
An offiziellen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Auffahrt), bei Brücken (z. Bsp. Freitag nach Auffahrt) sowie am Freitag des Ustermärtes und am Schulsilvester fällt der Unterricht ersatzlos aus. An Vortagen von offiziellen Feiertagen (Karfreitag usw.) wird bis 16 Uhr unterrichtet.
Bei allen anderen Schuleinstellungen (Kapitel, Synode, Lehrerveranstaltungen, Sporttage usw.) findet der Instrumentalunterricht statt. Siehe auch Ferienplan und Unterrichtstage der Musikschule Volketswil
Förderprogramm
Die Musikschule Volketswil ist am regionalen Förderprogramm beteiligt. Mit diesem werden die besonders begabten, engagierten Schülerinnen und Schüler unterstützt.
Instrumentalunterricht
Ziel des Instrumentalunterrichts ist das Erreichen einer im Rahmen der Begabung möglichst hohen instrumentalen Fertigkeit die auch die Pflege des Zusammenspiels ermöglicht. Der Instrumentalunterricht wird im Einzelunterricht und bei gewissen Instrumenten zu Beginn auch in Kleingruppen erteilt. Die möglichen Lektionsdauern sind 30’, 40’, 50’ und 60’.
Instrumentenwahl
Wichtig ist, dass die Kinder alle Instrumente vom Aussehen, von der Bauweise, vom Klang und der Spielweise her kennen bevor sie sich zusammen mit den Eltern für eines entscheiden. Die Musikschule Volketswil veranstaltet im April eine Informationsveranstaltung für die Kinder und deren Eltern. Dabei erhalten die Kinder auch Gelegenheit, die Instrumente auszuprobieren und sich durch unsere Instrumentallehrkräfte unverbindlich beraten zu lassen. Bei einigen Instrumenten muss die körperliche Eignung abgeklärt werden. Möchte ein Kind ein Streichinstrument oder Gitarre lernen muss die erforderliche Grösse des Anfängerinstrumentes geklärt werden.
Jugendchor
Der Jugendchor ist für Kinder eine sehr gute Alternative zum zeitaufwendigen Instrumentalspiel. Er kann auch als Vorstufe oder als Ergänzung zum Instrumentalunterricht empfohlen werden. Der Einstieg in den Jugendchor erfolgt ab der 2. Klasse.
Kosten
Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft, welches Sie unter Downloads finden.
Musikalische Frühausbildung
Viele Kinder haben zum ersten Mal Kontakt mit der Musikschule, wenn sie im Kindergartenalter die musikalische Frühausbildung besuchen.
Musikalische Grundausbildung
Musiklehrerinnen vermitteln allen Erst- und Zweitklässlern Grundlagen der Musik (musikalische Grundausbildung MGA).
Musiklager
Das beliebte Musiklager findet jährlich in der ersten Woche der Herbstferien statt. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Musiklehrperson oder an das Musikschulsekretariat.
Öffentliche Auftritte
Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Vorspiele im kleineren und grösseren Rahmen und auch besondere Schüler- und Lehrerkonzerte statt. Ein Höhepunkt im Musikschuljahr bildet das Musiklager mit dem anschliessenden Konzert. Alle öffentlichen Auftritte und Konzerte finden Sie in unserem <link musikschule termine>Terminkalender.
Schulgeld
Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft welches Sie unter Downloads finden.
Schulgelderlass
Die Musikschule Volketswil kann für Kinder Schulgelderlass gewähren. Eltern, die ein Gesuch stellen möchten, richten dieses schriftlich an das Musikschulsekretariat:
- für das Herbstsemester bis spätestens 15. Mai
- für das Frühlingssemester bis spätestens 15. Dezember
Schülerzuteilung
Die Zuteilung zu den Musiklehrerinnen und Musiklehrern erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Stufentest
Der Stufentest ermöglicht allen Musikschülerinnen und -schülern eine individuelle Standortbestimmung auf freiwilliger Basis.
Tarife
Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft, welches Sie unter Downloads finden.
Umteilung
Allfällige Umteilungswünsche wie z.B. ein Instrumentenwechsel oder ein Wechsel der Lehrkraft sind auf die Abmeldetermine hin dem Musikschulsekretariat zu melden. Ein entsprechendes Mutationformular findet sich unter Downloads.
Unterrichtsort
Der Musikunterricht wird hauptsächlich im Spezialtrakt vom Lindenbüel durchgeführt. Er kann jedoch auch in anderen Schulhäusern stattfinden.
Unterrichtszeiten
Der Musikunterricht findet vom Montag bis Samstag ausserhalb der Schulzeiten der Schüler statt. Der vereinbarte Stundenplan gilt für ein Semester. Siehe auch Ferienplan und Unterrichtstage.
Wegzug
Bei einem Wegug sind die Lehrperson und das Musikschulsekretariat schriftlich zu informieren. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.