Abmeldung

Der Austritt ist nur auf Ende des Herbst- oder Frühlingssemesters möglich. Abmeldungen sind bis 31. Mai bzw. 30. November schriftlich an das Sekretariat der Musikschule Volketswil zu richten. Andernfalls bleibt die Einteilung und Kostenpflicht für ein weiteres Semester bestehen. Abmeldeformulare sind unter Downloads zu finden.

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Absenzen Instrumentalunterricht

Schülerinnen / Schüler

Voraussehbare Absenzen sind der Lehrperson sofort zu melden. Die versäumten Lektionen werden weder nachgeholt noch gutgeschrieben. Bei Stundenausfällen (Erkrankung/Unfall) erfolgt eine Gutschrift auf Rechnung des folgenden Semesters ab der 4. Woche. Der Schulleitung ist ein Arztzeugnis zuzustellen. Bei Ausfällen wegen Militärdienstes wird der entsprechende Betrag zurückerstattet. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.

Lehrpersonen

Andere Absenzen als Krankheit/Unfall des Lehrers werden vor- oder nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt wie bei Krankheit/Unfall eine Gutschrift auf Rechnung des nächsten Semesters.

Bei besonderen Gelegenheiten können Einzellektionen durch gemeinsame Proben ersetzt werden.

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Anmeldung

Anmeldeunterlagen können unter Downloads bezogen werden.

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Ausbildungsrabatt

Schülerinnen und Schüler bis zum 25. Altersjahr können gegen Einreichung einer Ausbildungsbescheinigung den Unterricht zum gleichen Tarif wie bis zum 20. Altersjahr besuchen. Diese ist unaufgefordert zu Beginn jedes Semesters dem Musikschulsekretariat einzureichen.

 

 

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Ausbildungsweg

Beginn mit der musikalischen Frühausbildung (MFA) im Kindergarten und der musikalischen Grundausbildung (MGA) während den ersten beiden Schuljahren als Schulfach.

Anschliessend je nach Instrument auch schon früher, kann mit dem Instrumental- Unterricht begonnen werden. Als Alternative, als Vorstufe oder als Ergänzung zum Instrumentalunterricht besteht auch die Möglichkeit den Jugendchor zu besuchen.

Nach 1 -2 Jahren Instrumentalunterricht können die Schülerinnen und Schüler in Zusammenspielformationen mitwirken.

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Ausschluss

In begründeten Fällen kann eine Schülerin oder ein Schüler vom Musikunterricht durch die Schulleitung ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innert 14 Tagen beim Leiter Bildung schriftlich Beschwerde erhoben werden.

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Band Workshop

Für Gesangs- und Instrumentalschüler besteht die Möglichkeit an einem Band Workshop Projekt teilzunehmen.

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Ensemble

Für Instrumentalschüler besteht die Möglichkeit in einem Ensamble mitzuwirken.

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Familienrabatt

Wenn pro Familie zwei und mehr Unterrichtsfächer belegt werden, wird vom zweiten Kind / Fach an ein Familienrabatt gewährt.

  • Für das zweite Kind / Fach: 10% des Schulgeldes
  • Für das dritte Kind / Fach: 15% des Schulgeldes
  • Für jedes weitere Kind / Fach: 20% des Schulgeldes
  • Erwachsene sind nicht Rabatt berechtigt

Ein von einem erwachsenen Familienmitglied belegtes Fach gilt als Erstfach.

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Ferien und Unterrichtsausfall

Die Ferienreglung der Volksschule gilt grundsätzlich auch für den Musikunterricht. In der ersten Woche nach den Sommerferien werden die Stundenpläne erstellt und ist unterrichtsfrei.

An offiziellen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, 1. Mai, Auffahrt), bei Brücken (z. Bsp. Freitag nach Auffahrt) sowie am Freitag des Ustermärtes und am Schulsilvester fällt der Unterricht ersatzlos aus. An Vortagen von offiziellen Feiertagen (Karfreitag usw.) wird bis 16 Uhr unterrichtet.

Bei allen anderen Schuleinstellungen (Kapitel, Synode, Lehrerveranstaltungen, Sporttage usw.) findet der Instrumentalunterricht statt. Siehe auch Ferienplan und Unterrichtstage der Musikschule Volketswil

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Förderprogramm

Die Musikschule Volketswil ist am regionalen Förderprogramm beteiligt. Mit diesem werden die besonders begabten, engagierten Schülerinnen und Schüler unterstützt. 

Instrumentalunterricht

Ziel des Instrumentalunterrichts ist das Erreichen einer im Rahmen der Begabung möglichst hohen instrumentalen Fertigkeit die auch die Pflege des Zusammenspiels ermöglicht. Der Instrumentalunterricht wird im Einzelunterricht und bei gewissen Instrumenten zu Beginn auch in Kleingruppen erteilt. Die möglichen Lektionsdauern sind 30’, 40’, 50’ und 60’.

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Instrumentenwahl

Wichtig ist, dass die Kinder alle Instrumente vom Aussehen, von der Bauweise, vom Klang und der Spielweise her kennen bevor sie sich zusammen mit den Eltern für eines entscheiden. Die Musikschule Volketswil veranstaltet im April eine Informationsveranstaltung für die Kinder und deren Eltern. Dabei erhalten die Kinder auch Gelegenheit, die Instrumente auszuprobieren und sich durch unsere Instrumentallehrkräfte unverbindlich beraten zu lassen. Bei einigen Instrumenten muss die körperliche Eignung abgeklärt werden. Möchte ein Kind ein Streichinstrument oder Gitarre lernen muss die erforderliche Grösse des Anfängerinstrumentes geklärt werden.

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Jugendchor

Der Jugendchor ist für Kinder eine sehr gute Alternative zum zeitaufwendigen Instrumentalspiel. Er kann auch als Vorstufe oder als Ergänzung zum Instrumentalunterricht empfohlen werden. Der Einstieg in den Jugendchor erfolgt ab der 2. Klasse.

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Konzerte

Alle öffentlichen Auftritte und Konzerte finden Sie in unserem Terminkalender.

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Kosten

Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft, welches Sie unter Downloads finden.

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Musikalische Frühausbildung

Viele Kinder haben zum ersten Mal Kontakt mit der Musikschule, wenn sie im Kindergartenalter die musikalische Frühausbildung besuchen.

Erfahren Sie mehr zu diesem Angebot.

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Musikalische Grundausbildung

Musiklehrerinnen vermitteln allen Erst- und Zweitklässlern Grundlagen der Musik (musikalische Grundausbildung MGA).

Erfahren Sie mehr zu diesem Angebot.

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Musiklager

Das beliebte Musiklager findet jährlich in der ersten Woche der Herbstferien statt. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihre Musiklehrperson oder an das Musikschulsekretariat.

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Öffentliche Auftritte

Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Vorspiele im kleineren und grösseren Rahmen und auch besondere Schüler- und Lehrerkonzerte statt. Ein Höhepunkt im Musikschuljahr bildet das Musiklager mit dem anschliessenden Konzert. Alle öffentlichen Auftritte und Konzerte finden Sie in unserem <link musikschule termine>Terminkalender.

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Schulgeld

Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft welches Sie unter Downloads finden.

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Schulgelderlass

Die Musikschule Volketswil kann für Kinder Schulgelderlass gewähren. Eltern, die ein Gesuch stellen möchten, richten dieses schriftlich an das Musikschulsekretariat:

  • für das Herbstsemester bis spätestens 15. Mai
  • für das Frühlingssemester bis spätestens 15. Dezember

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Schülerzuteilung

Die Zuteilung zu den Musiklehrerinnen und Musiklehrern erfolgt durch die Schulleitung. Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

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Schulordnung

Die Schulordnung finden Sie unter Downloads.

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Stufentest

Der Stufentest ermöglicht allen Musikschülerinnen und -schülern eine individuelle Standortbestimmung auf freiwilliger Basis.

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Tarife

Über die Höhe der Ansätze gibt das Tarifblatt Auskunft, welches Sie unter Downloads finden.

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Termine

Die wichtigsten Termine finden Sie in unserem Terminkalender.

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Umteilung

Allfällige Umteilungswünsche wie z.B. ein Instrumentenwechsel oder ein Wechsel der Lehrkraft sind auf die Abmeldetermine hin dem Musikschulsekretariat zu melden. Ein entsprechendes Mutationformular findet sich unter Downloads.

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Unterrichtsort

Der Musikunterricht wird hauptsächlich im Spezialtrakt vom Lindenbüel durchgeführt. Er kann jedoch auch in anderen Schulhäusern stattfinden.

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Unterrichtszeiten

Der Musikunterricht findet vom Montag bis Samstag ausserhalb der Schulzeiten der Schüler statt. Der vereinbarte Stundenplan gilt für ein Semester. Siehe auch Ferienplan und Unterrichtstage.

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Wegzug

Bei einem Wegug sind die Lehrperson und das Musikschulsekretariat schriftlich zu informieren. Bei Wegzug werden alle Ausfälle rückerstattet.

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