Sonderschulung
Sonderschulung soll gewährleisten, dass Kinder mit besonderem Bildungsbedarf kompetent betreut werden. Sie kann in einer Sonderschule oder als integrierte Sonderschulung in der regulären Schule erfolgen. Für die Zuweisung zur Sonderschulung ist die Schulpflege verantwortlich.
Für Kinder mit besonderem Bildungsbedarf
Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf, die aufgrund einer Behinderung mit den sonderpädagogischen Angeboten der Regelschule nicht ihren Möglichkeiten entsprechend gefördert werden können, werden im Rahmen der Angebote der Sonderschulen gefördert.
Integriert in die reguläre Schule oder in einer Sonderschule
Sonderschulung kann als integrierte Massnahme im regulären Unterricht durch eine heilpädagogische Fachperson in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson oder durch Fachpersonen in einer externen Sonderschule erfolgen. Die Schule Volketswil fördert die integrierte Sonderschulung in den eigenen Regelklassen.
Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst
Die Abklärung über sonderschulische Massnahmen wird von der Leitung der Pädagogischen Beratungsstelle, in Absprache mit den Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung bewilligt. Der Schulpsychologische Dienst wird zwingend dazu beigezogen. Massnahmen wie z.B. die Zusammenarbeit mit einer externen Sonderschule müssen durch die Schulpflege bewilligt werden.