Schwimmunterricht
Primäres Ziel des Schwimmunterichts ist es, dass Kinder und Jugendliche einen sicheren Umgang mit dem Element Wasser erlernen. Dabei geht es nicht darum, den Kindern möglichst schnell eine Schwimmart beizubringen, sondern ihnen die Angst vor dem Wasser und dem Tauchen zu nehmen und ihnen verschiedene Fortbewegungsmöglichkeiten zu zeigen.
Obligatorischer Unterricht während der Unterstufe
Die Schülerinnen und Schüler aller Volketswiler Unterstufenklassen werden während 3 Jahren mindestens alle 2 Wochen im Sportfach Schwimmen unterrichtet. Der Schwimmunterricht ist für alle Kinder der Unterstufe obligatorisch.
Ziel ist der Wassersicherheitscheck in der 3. Klasse
Die Inhalte des Schwimmunterrichts orientieren sich an den Teilbereichen Wassergewöhnung, Schwimmtechnik und Spiel. Die drei Schwimmarten Rückencrawl, Brustcrawl und Brustgleichschlag werden gleichzeitig eingeführt. Am Ende der dritten Klasse sollte Ihr Kind den Wassersicherheitscheck (WSC) bestehen können und die Baderegeln kennen.
Schwimmheft «Schwimm(s)pass»
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält bei Schulbeginn in der 1. Primarklasse den Schwimm(s)pass der Schule Volketswil. Der Schwimm(s)pass begleitet Ihr Kind während der Zeit des Schwimmunterrichts von der 1. Primarklasse bis einschliesslich der 3. Primarklasse. Das Heft informiert Sie über die Ziele und Inhalte im Schwimmen und enthält wichtige Tipps für den Schwimmunterricht. Der Schwimm(s)pass wird zu Hause aufbewahrt. Am Ende des Schuljahres geben wir Ihrem Kind einen Schwimmkleber ab. Auf diesem Kleber sehen Sie, welche Jahresziele Ihr Kind erreicht hat. Wir bitten Sie, den Kleber im Schwimm(s)pass in der richtigen Jahresstufe einzukleben und zu unterschreiben. Zu Beginn des neuen Schuljahres nimmt Ihr Kind den Schwimm(s)pass ins Schwimmen mit, damit wir die Unterschrift überprüfen können. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind im sorgsamen Umgang mit dem Schwimmheft.
Schwimmunterricht durch eine Fachperson im Feldhof
Die Kinder besuchen den Schwimmunterricht bei einer Schwimmlehrperson aus dem Team der Schule Feldhof. Diese Lehrpeson ist im Besitz eines Fachausweises oder einer vergleichbaren Ausbildung (inkl. SLRG Brevet 1). Sie nimmt mindestens alle zwei Jahre an einem sportartspezifischen Fortbildungskurs teil.
Dispensationen nur mit ärztlichem Zeugnis
Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind via Escola, falls es am Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann. Eine leichte Erkältung ist kein Grund für eine Absenz. Für eine dauernde Dispensation vom Schwimmunterricht ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.
Krankheiten / Allergien / Läuse
Wenn Ihr Kind an einer Krankheit (wie Diabetes oder Asthma) oder an einer Allergie leidet, bitten wir Sie, die Schwimmlehrperson direkt über die Klassenlehrperson zu informieren. Auch bei anderen Besonderheiten (z.B. Besuch einer Psychomotorik-Therapie) ist eine Information nützlich, damit der Unterricht angepasst werden kann. Ein Läusebefall ist kein Dispensationsgrund auch nicht für den Schwimmunterricht, weil Läuse nicht über Wasser übertragen werden.
Vermeidung von Fusspilz
Um das Anstecken mit Fusspilz möglichst verhindern zu können, sollen die Kinder nach dem Besuch im Bad die Füsse und dort insbesondere die Zehenzwischenräume gut abtrocknen.
Schwimmbrillen und Nasenklammern sind nicht erlaubt
Das Tragen einer Schwimmbrille und/oder einer Nasenklammer ist nicht erlaubt.
Badekappe für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch
Für alle Schülerinnen und Schüler ist das Tragen einer Badekappe obligatorisch.
Das gehört in eine Badetasche
In die Badetasche gehören Badehose/Badekleid, Badetuch, Badekappe, Bürste/Kamm, Haargummi (Haare ab Schulterlänge müssen zusammengebunden werden). Während der kalten Jahreszeit ist für nach dem Schwimmunterricht ein Stirnband oder eine Mütze erwünscht.
Schmuck und Wertsachen
Uhren, Schmuck und andere Wertsachen werden im Schwimmen wegen Verletzungsgefahr und Verlust im Schwimmbecken nicht getragen. Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.